Während der Reise
Im Krankheitsfall findet man bei der zuständigen Botschaft Hilfe. Weil diese hält für solche Fälle i. d. R. eine Liste mit Krankenhäusern und Kliniken bereit, in denen z. B. Deutsch oder Englisch sprechende Ärzte behandeln. Ist man Gast in einem größeren Hotel, wo auch regelmäßig Ausländer einkehren, hat die Rezeption für solche Fälle in der Regel ebenfalls eine solche Liste vorrätig und bestellt auf Wunsch einen Englisch sprechenden Arzt.
Es ist von besonderem Vorteil, wenn man eine international anerkannte Reisekrankenversicherung hat (International Travel Medical Insurance oder kaigairyokō-iryōhoken). Hier kann die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung mit einem Angebot oder Tipps weiterhelfen.
Bei längeren Aufenthalten
Wer länger als 180 Tage in Japan verweilt, wird ein entsprechendes Visum haben und sich dort mit Wohnsitz anmelden müssen. Und wenn dies noch mit einer bezahlten Tätigkeit verbunden ist, dann wird man auch ins japanische Kranken- und Rentenversicherungssystem aufgenommen. Entsprechend besteht ein japanischer Krankenversicherungsnachweis.
Prozedere im Krankenhaus/in einer Klinik
Beim erstmaligen Besuch eines Krankenhauses oder einer Klinik wird man zuerst am Empfang einen Anmeldebogen erhalten und seine Krankenversicherungskarte vorlegen müssen. Sollte der Anmeldebogen nur auf Japanisch erhältlich sein, kann man das Personal am Empfang höflich um Unterstützung beim Ausfüllen bitten. Um hier Probleme auszuräumen, sollte Krankenhäuser oder Kliniken mit ausgewiesener Expertise in der Behandlung von Ausländern aufgesucht werden (siehe die Weblinks unten).
Es kommt auch vor, dass von Patienten direkt eine Gebühr für die Erstaufnahme abkassiert wird. Nachdem man den Anmeldebogen ausgefüllt hat, erhält man eine Patientenkarte im Kreditkartenformat. Mit dieser kann man an speziell aufgestellten Stationen wichtige Informationen und Daten abrufen, z. B. beim nächsten Besuch oder Termin, ohne sich am Empfang melden zu müssen. Man sollte Zeit mitbringen, denn es kommt vor, dass man auch mit Termin länger warten muss – außer in akuten Notfällen natürlich. Wer seinen Versicherungsnachweis (Karte) nicht dabei hat, wird die Rechnung in bar bezahlen müssen, erhält aber bei nachträglicher Vorlage des Versicherungsnachweises die nötigen Dokumente für eine Rückerstattung der Kosten bei seiner Krankenversicherung.
Weblinks zu medizinischen Einrichtungen
Folgenden Webseiten unterstützen bei der landesweiten Suche nach medizinischen Einrichtungen im Krankheitsfall, in denen zumindest Englisch gesprochen wird:
Japanische Begriffe und Schriftzeichen
Kaigairyokō-iryōhoken 海外旅行医療保険 (Internationale Reisekrankenversicherung)