Visa für Japan

Wichtiger Hinweis

Bitte werfen sie auch einen Blick auf die Inhalte der Seite Coronavirus in Japan, weil hier noch weitere, wichtige und aktuelle Regelungen zur Gültigkeit von Visa aufgeführt sind.

Brauche ich ein Visum für Japan?

Eine gute Frage, weil je nach Grund der Einreise und der Länge des Aufenthalts verschiedene Visa notwendig sind. Die Mehrheit der Reisenden kommt als Tourist, um Japan zu sehen und kennenzulernen, und bleibt nur wenige Wochen. Wer aber länger bleiben will, muss unter Umständen ein Visum beantragen. Das betrifft i. d. R. nur ausländische Angestellte, wenn sie von ihrer Firma nach Japan entsandt werden, Studenten oder Auszubildende.

Abbildung eines Reisepasses der BRD
Abb. 1: Der Reisepass der BRD ist ein Dokument, das einem die Einreise in Japan vergleichsweise einfach macht. Auf Reisen in Japan ist er unentbehrlich und stets mitzuführen. Quelle: pixaby.com. Autor: webandi.

Aufenthalte bis zu 90 Tage

Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen kein Visum, sofern sie sich maximal 90 Tage in Japan aufhalten und/oder reisen. Dieses Touristenvisum, kankō-sashō 観光査証 genannt, kann um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies ist aber mehrere Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim japanischen Einwohnermeldeamt, auch als jūmin-tōrokukyoku 住民住民登録局 bezeichnet, am Aufenthaltsort in Japan zu beantragen.

Beispiel eines alten Touristenvisums
Abb. 2: Sichtvermerk eines japanischen Touristenvisums in einen deutschen Reisepass. Quelle: https://de.wikipedia.org, Japan Visum. Autor: Tom Knox.

Aufenthalte bis zu 180 Tage

Wer sich zur Verlängerung seines touristischen Aufenthalts in Japan auf 180 Tage entscheidet, muss zusätzlich im Reisepass von der Einwanderungsbehörde, dem Nyūkoku-Kanrikyoku 入国管理局, vor Ort einen Eintrag erhalten. Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Wer schon bei Reiseantritt beabsichtigt mehr als 90 bzw. maximal bis zu 180 Tage in Japan zu bleiben, kann dies bei der Einreise angeben. Man erhält dann am Einreiseflughafen eine zairyū-kādo 在留カード (begrenzte Aufenthaltserlaubnis). Man muss sich danach aber noch zusätzlich beim Einwohnermeldeamt vor Ort melden. Hierzu sollte man eine feste Adresse in Japan nachweisen können (z. B. ein Hotel, Wohnung von Bekannten , Freunden oder Familienangehörigen) oder einen Reiseplan mit gebuchten Hotels.

Aufenthalte über 180 Tage

Wer länger als 180 Tage in Japan verweilen möchte, braucht ein chōki-taizai-sashō 長期滞在査証 (Langzeitvisum). In dieser gesamten Zeit ist es nicht gestattet, eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit aufzunehmen. Auch hier hier sollte man eine feste Adresse in Japan nachweisen können oder einen Reiseplan mit Hotels.

Visum für Arbeit, Studium und Ausbildung

Aufenthalte, die mit der Aufnahme einer festen, bezahlten Tätigkeit zu tun haben, erfordern ein Arbeitsvisum, shūrō-sashō 就労査証 genannt. Auch dann, wenn es sich um eine Entsendung z. B. durch die eigene Firma in eine Zweigstelle in Japan handelt. Wer im Rahmen einer Entsendung nach Japan kommt und etwas später auch den Ehepartner und/oder Kinder zu sich holen will, muss auch für diese zuvor ein Visum beantragen. Ebenso erfordern Ausbildung oder Studium in Japan ein entsprechendes Visum, dass gakusei-sashō 学生査証. Der längerfristige Arbeitsaufenthalt erfordert einen Festen Wohnsitz, was schon vor der Einreise geklärt sein sollte. Studenten und auszubildende benötigen zudem, den Nachweis der Universität oder des Ausbildungsbetriebs. In manchen Fällen wird möglicherweise ein japanischer Bürge und eine Auskunft über die eigenen Finanzen bei der Antragstellung für das Visum verlangt.

Working-holiday

Nur Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren können ein spezielles Visum für einen maximal einjährigen Urlaubsaufenthalt erhalten, das die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit für einen beschränkten Zuverdienst erlaubt. Mit dem sogenannten wākinguhoridē-sashō ワーキングホリデー査証 darf man nur geringfügige Einnahmen zur Aufbesserung der Reisekasse erzielen. Das bedeutet, der Aufenthalt muss sich weitgehend über ein schon vor der Einreise in Japan bestehendes Budget finanzieren.

Abbildung eines working holiday Visums für Japan
Abb. 3: Sichtvermerk eines japanischen working holiday Visums, ausgestellt für einen französischen Pass. Quelle: https://en.wikipedia.org, Passeport français – Visa japonais Working Holiday. Autor: MathieuMD.

Beantragung eines Visums

All diese Visa müssen vor der Einreise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Japans beantragt werden und brauchen zwischen fünf Tagen und einigen Wochen Bearbeitungszeit. Anträge sind daher frühzeitig zu stellen. Teil des Antrags ist die Feststellung der Eignung zur Einreise, das sogenannte CoE (Certificate of Eligibility) oder zairyū-shikakunin teishō-meishō 在留資格認定証明書. Gemeint ist damit die Überprüfung der Umstände der Einreise einer Person, die wegen eines Langzeitaufenthalts einen Wohnsitz in Japan braucht. Geprüft wird:

  • wer einreist
  • wann
  • für wie lange
  • warum
  • wer bürgt
  • ob es Gründe gibt, die Einreise zu verweigern

In der Regel übernehmen die Bürgen in Japan die Beantragung des CoE.

Bürgen bei Langzeitaufenthalten

Gewöhnlich verlangen die japanischen Behörden für die Ausstellung eines Langzeitvisums den Nachweis eines japanischen Bürgen oder( hoshōnin 保証人). In vielen Fällen ist dies der einstellende japanische Arbeitgeber, z. B. ein Unternehmen, eine Agentur, eine Universität oder ein Institut. Dieser Bürge müsste im ungünstigsten Fall z. B. bei eventuell unvorhergesehenen finanziellen Engpässen einspringen. Hat man aber z. B. durch eine Kündigung über längere Zeit kein Einkommen mehr, kann die Einwanderungsbehörde sogar die Ausreise verlangen. Sozialhilfe ist in Japan für temporär residierende Ausländer nicht vorgesehen. Oft wird von Personen in der Ausbildung, die zum Studium nach Japan kommen und kein Stipendium vorweisen können, der Nachweis über ein ausreichendes Vermögen verlangt (Bankauskunft) und eines japanischen Bürgen. Hiervon ausgenommen ist das wākinguhoridē-sashō.

Ausweispflicht

Den Reisepass, als einzig legales Dokument der Identifikation, müssen Touristen jederzeit mitführen und bei Aufforderung, z. B. Beamten vorzeigen. Wird man ohne Reisepass angetroffen, kann dies einige Tage Haft zur Feststellung der Personalien und des Status bedeuten. Es kann auch eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Wer im Besitz einer zairyū-kādo 在留カード ist oder der Registrierungskarte für in Japan wohnhafter Ausländer, der gaijin-tōrokushō 外人登録証, muss diese jederzeit bei sich haben und bei eventuellen Kontrollen vorzeigen. Verstöße gegen diese Auflage ahnden die Behörden mit Geldbußen.

Ausländer, die Zwecks Aufnahme einer regulären, bezahlten Tätigkeit, eines Studiums oder als Familienangehörige in Japan nach dem Juli 2012 einreisen, unterliegen neuen Regelungen. Für mittel- oder langfristige Aufenthalte ist eine neue zairyū-kādo nötigt, die mit einem eingebetteten IC-Chip und Bild ausgestattet ist. Auf dem Chip werden alle personenbezogenen Daten gespeichert, was vor Missbrauch der Karte schützt. Mit dieser zairyū-kādo wird der Aufenthalt von 3 Monaten bis zu 5 Jahren möglich, je nach Grund für die Einreise und den Aufenthalt. Mit der Einführung dieser Karte wurde das bis Juni 2012 gültige “Alien Registration Certificate” für mittel- und langfristige Aufenthalte abgelöst. Für weitere Details des neuen Verfahrens ist unbedingt die englischsprachige Version der Internetseite der Einwanderungsbehörde (siehe untern), das dem Justizministerium untersteht, zu konsultieren.

Noch Fragen?

Antworten auf weitere Fragen bzgl. Aufenthalt, Visum, Ausweise usw. gibt es auf folgenden Websites: