Probleme mit Japanern

Voraussichtliche Lesedauer: 4 Minuten

Erfahrungen von Ausländern

Wenn Ausländer wegen der Arbeit oder dem Studium nach Japan kommen, sind sie meist länger dort. Und wer länger in Japan weilt, der wird zwangsläufig mit verschiedenen Japanern privat, im Dienstleistungsbereich und Behörden zu tun haben. Möglicherweise werden solche Begegnungen nicht immer einfach oder angenehm verlaufen.
Wenn Japaner gegenüber Ausländern ablehnend oder gar unfreundlich sind, dann kann das verschiedene Ursachen haben. Diese reichen von schlichter Kontaktangst oder mangelnden Fremdsprachenkenntnissen, über Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Rassismus (siehe auch „Rassismus in Japan“). Wer solche Probleme mit Japanern hat, kann durchaus etwas dagegen tun.

Was tun, wenn …?

Typische Probleme mit Japanern entstehen meist, weil diese sich z. B. unbegründet abweisend, unfreundlich oder sogar diskriminierend verhalten. Artikel 14 der japanischen Verfassung untersagt jede Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, wirtschaftlichem oder sozialem Status oder Glaube.
Jedoch kommt es vor, dass Ausländer als Kunden im Dienstleistungsbereich abgelehnt werden, deren Kinder an japanischen Schulen aufgrund ihrer Herkunft gemobbt werden oder die ganze Familie von kulturellen Ereignissen der Gemeinde ausgeschlossen wird.
Wer so etwas erlebt, hat mindestens zwei Optionen, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Zuerst kann man japanische Bekannte oder Freunde um Rat fragen. Diese können möglicherwiese helfen und vermitteln. Allerdings können sie auch Feedback geben, ob man einen Fehler begangen hat, der erst zur ungewollten Situation führte. Wenn es aber um klare Diskriminierung geht, dann ist das japanische Justizministerium die Anlaufstelle.

Beratungsservice

Das Ausländer Probleme mit Japanern haben können, ist den Behörden durchaus bewusst. Vor allem die Diskriminierung von Ausländern soll unterbunden werden. Deshalb hat das Justizministerium einen Service ins Leben gerufen: den mehrsprachigen Menschenrechtsberatungsservice für Ausländer. Damit will man ausdrücken, dass man die Beschwerden ernst nimmt und das Image Japans in Ausland deutlich verbessern möchte. Zudem gelten Menschenrechte auch in Japan.

Symbolbild für Menschenrechte in Japan
Abb.: Menschenrechte sind universell und gelten auch in Japan.

Serviceumfang

Landesweit sind 50 Zentren sowie Bezirksbüros für Rechtsangelegenheiten eingerichtet worden, um Ausländern einen Beratungsservice zu bieten, deren Menschenrechte verletzt wurden. Falls nötig, führen diese Stellen Ermittlungen durch und ergreifen geeignete Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen.
Sofern Betroffene kein Japanische sprechen, können sie die Beratung telefonisch über die Hotline und online im Internet in 10 Sprachen erhalten: Englisch, Chinesisch, Koreanisch, Philippinisch, Portugiesisch, Vietnamesisch, Nepalesisch, Spanisch, Indonesisch und Thailändisch. Bei einem persönlichen Termin in einem Beratungszentrum stehen sogar bis zu 80 Sprachen zu Verfügung.

Kritik am Beratungsservice

Falls jemand meint, dass Opfer einer Diskriminierung in Japan durch Japaner geworden zu sein, kann er sich an den Menschenrechtsberatungsservice für Ausländer wenden. Wer dies tut, sollte allerdings keine allzu hohen Hoffnungen hegen, dass das Justizministerium bei der Bearbeitung einer Beschwerde, auf jeden Fall eine akzeptable Lösung herbeiführt.
Das gilt auch dann, wenn man vor Gericht klagt. Denn die Richter in Japan sind schließlich frei in ihrer Urteilsfindung. Das heißt, ein Richter muss auch einen Verstoß gegen geltendes Menschrecht, die Verfassung oder internationale Gesetzgebung erkennen.
So könnte beispielsweise die Beschwerde gegen einen japanischen Vermieter erfolglos bleiben, selbst wenn dieser einen Ausländer als Mieter ablehnt. Weil immerhin muss bewiesen sein, dass diese Ablehnung rassistisch begründet oder generell diskriminierend war. Denn ein Vermieter hat durchaus das Recht potenzielle Mieter abzulehnen, ohne Gründe zu nennen.

Service-Infos

Telefonischer Menschenrechtsberatungsservice:

Tel.:0570-090911
Arbeitszeiten:Wochentags 09:00–17:00 Uhr (Neujahr geschlossen)
Kosten:Beratungen sind kostenfrei; es fallen lediglich Telefongebühren an



Persönliche Beratung in einem Zentrum/Büro:

Arbeitszeiten:Wochentags 09:00–17:00 Uhr (Neujahr geschlossen)
Adressen:Liste der Zentren und Büros (auf Englisch)
Tel.:Nummern nach Regionen u. Präfekturen (auf Japanisch)
Link:mehr detaillierte Infos auf der Website des Justizministeriums

Quellen

法務省:「外国人のための人権相談」、2024年2月20日。