Visa für Japan

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Wichtiger Hinweis

Obwohl die hier aufgeführten Informationen zum Thema “Visa für Japan” gewissenhaft recherchiert wurden, ist jede Haftung für deren Richtigkeit ausgeschlossen. Denn Änderungen können sich ohne vorherige Ansage der japanischen Behörden ergeben.

Brauche ich ein Visum für Japan?

Es gibt verschiedene Visa für Japan. Ob man ein Visum benötigt oder nicht, darüber entscheidet die eigene Staatsbürgerschaft, der Grund der Einreise und die Länge des Aufenthalts. Grundlage ist das japanische Einwanderungsgesetz. Wer bspw. als deutscher Staatsbürger mit gültigem Reispass nach Japan einreist, dabei nur max. 90 Tage bleiben will und zudem keine geschäftlichen Interessen oder keiner bezahlten Tätigkeit in dieser Zeit in Japan nachgeht, der ist Tourist. Darüber hinaus braucht man Dank eines Staatsvertrags zwischen Deutschland und Japan kein Visum. Dies gilt auch für Österreicher und Schweizer Staatsbürger.
Details und Erläuterungen hierzu und noch andere Aspekte einer Visa-Pflicht, sind in den unten folgenden Abschnitten dargestellt.

Abbildung eines Reisepasses der BRD
Abb. 1: Der Reisepass der BRD ist ein Dokument, das einem die Einreise in. © nippon-info.de.

Visa (BRD, A und CH)

Inzwischen ist die vor der Corona-Pandemie gültige Visa-Freiheit für Deutsche, Österreicher und Schweizer Touristen und Geschäftsleute wieder in Kraft. Zudem sind von japanischen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten ausgestellte Visa für die einmalige oder die mehrfache Einreise seit dem 11. Oktober 2022 wieder gültig. Jedoch sollte im Zweifelsfall die zuständige Japanische Botschaft oder ein japanisches Konsulat kontaktiert werden.

Art des Visumsjap. BezeichnungStatus
Certificate of Eligibility/CoEzairyu-shikaku 在留資格wieder möglich
Business (bis 90 Tage)bijinesu-sashō ビジネス査証wieder möglich
Neues Langzeitvisum*chōki-sashō 長期査証wieder möglich
Working Holidaywākinguhoridē-sashō 
ワーキングホリデー査証
wieder möglich
Touristen (bis 90 Tage)**kankō-sashō 観光査証wieder möglich
* Gilt besonders für ausländische Angehörige japanischer Staatsbürger. ** Im Normalfall können Deutsche, Österreicher und Schweizer ohne Beantragung eines besonderen Visums für bis zu 90 Tage als Touristen einreisen. Der Aufenthalt kann vor Ort um weitere 90 Tage verlängert werden.

Aufenthalte bis zu 90 Tage

Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen kein Visum, sofern sie sich maximal 90 Tage in Japan aufhalten und/oder reisen. Allerdings kann dieses Touristenvisum, kankō-sashō 観光査証 genannt, um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies ist aber mehrere Tage vor Ablauf der ersten 90-Tage-Frist beim japanischen Einwohnermeldeamt, auch als jūmin-tōrokukyoku 住民住民登録局 bezeichnet, am Aufenthaltsort in Japan zu beantragen. Visa für Japan unterliegen strengen Regulierungen, die unbedingt eingehalten werden sollten, weil sonst droht Strafverfolgung.

Beispiel eines aktuellen Touristenvisums
Abb. 2: Japanisches Touristenvisum in einen deutschen Reisepass. © nippon-info.de.

Aufenthalte bis zu 180 Tage

Wenn sich jemand für die Verlängerung seines touristischen Aufenthalts in Japan auf 180 Tage entscheidet, muss er zusätzlich im Reisepass von der Einwanderungsbehörde, dem Nyūkoku-Kanrikyoku 入国管理局, vor Ort einen Eintrag erhalten. Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Wer schon bei Reiseantritt beabsichtigt mehr als 90 bzw. maximal bis zu 180 Tage in Japan zu bleiben, kann dies bei der Einreise angeben. Man erhält dann am Einreiseflughafen eine zairyū-kādo 在留カード (begrenzte Aufenthaltserlaubnis). Man muss sich danach aber noch zusätzlich beim Einwohnermeldeamt vor Ort melden. Hierzu sollte man eine feste Adresse in Japan nachweisen können (z. B. ein Hotel, eine Wohnung von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen) oder einen Reiseplan mit gebuchten Hotels.

Aufenthalte über 180 Tage

Wer länger als 180 Tage in Japan verweilen möchte, braucht ein chōki-taizai-sashō 長期滞在査証 (Langzeitvisum). Dabei ist unbedingt zu beachten, dass es nicht gestattet ist, während des gesamten Aufenthalts weder eine bezahlte noch unbezahlte Tätigkeit aufzunehmen. Außerdem sollte man hierfür über eine feste Adresse in Japan verfügen und nachweisen können. Bspw. die Adresse eines oder mehrerer Freunde dort oder einen Reiseplan mit Hotels.

Visum für Arbeit, Studium und Ausbildung

Aufenthalte, die mit der Aufnahme einer festen, bezahlten Tätigkeit zu tun haben, erfordern ein Arbeitsvisum, shūrō-sashō 就労査証 genannt. Auch dann, wenn es sich um eine Entsendung z. B. durch die eigene Firma in eine Zweigstelle in Japan handelt. Wer im Rahmen einer Entsendung nach Japan kommt und etwas später auch den Ehepartner und/oder Kinder zu sich holen will, muss auch für diese zuvor ein Visum beantragen. Ebenso erfordern Ausbildung oder Studium in Japan ein entsprechendes Visum, dass gakusei-sashō 学生査証. Der längerfristige Arbeitsaufenthalt erfordert einen Festen Wohnsitz, was schon vor der Einreise geklärt sein sollte. Studenten und auszubildende benötigen zudem, den Nachweis der Universität oder des Ausbildungsbetriebs. In manchen Fällen wird möglicherweise ein japanischer Bürge und eine Auskunft über die eigenen Finanzen bei der Antragstellung für das Visum verlangt.

Working holiday

Das spezielle Reise- und Arbeitsvisum für Japan können nur Deutsche beantragen. Allerdings nur, wenn sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Dann können eine japanische Botschaft oder ein Konsulat das Visum ausstellen. Das heißt, dass der/die Inhaber*in maximal ein Jahr quer durch Japan reisen und dabei legal eine bezahlte Tätigkeit für einen beschränkten Zuverdienst aufnehmen darf. Mit dem sogenannten wākinguhoridē-sashō ワーキングホリデー査証 darf man nur geringfügige Einnahmen zur Aufbesserung der Reisekasse erzielen. Das bedeutet, der Aufenthalt muss sich weitgehend über ein schon vor der Einreise in Japan bestehendes Budget finanzieren.

Abbildung eines working holiday Visums für Japan
Abb. 3: Sichtvermerk eines japanischen working holiday Visums, ausgestellt für einen französischen Pass. Quelle: https://en.wikipedia.org, Passeport français – Visa japonais Working Holiday. Autor: MathieuMD.

Visa für Ehepartner*in

Die Beantragung von Visa für Japan ist recht mühselig. Doch was ist, wenn jemand bereits in Japan Wohnt und Arbeitet und nun die/den Ehepartner*in nachholen will?
Darauf hat sich ein privater japanischer online-Service spezialisiert, der diesen sonst aufwendigen, komplizierten und teuren Prozess unterstützt und vereinfacht – MyVisaJapan.
Hier erhält man eine KI-unterstützte Dokumentenanalyse, Checklistenerstellung, automatisierte japanische Übersetzung der erforderlichen Dokumente, Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Antragsprozess, Optionen zur Überprüfung durch Experten für zusätzliche Sicherheit und die Unterstützung bei der Antragstellung.

Beantragung eines Visums

Alle oben angeführten Visa müssen vor der Einreise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Japans beantragt werden. Dabei sollte man vorher erfragen, wie lange die Bearbeitung dauert. Weil die kann zwischen ca. fünf Tagen oder auch einigen Wochen betragen. Anträge sind daher frühzeitig zu stellen. Teil des Antrags ist die Feststellung der Eignung zur Einreise, das sogenannte CoE (Certificate of Eligibility) oder zairyū-shikakunin teishō-meishō 在留資格認定証明書. Gemeint ist damit die Überprüfung der Umstände der Einreise einer Person, die wegen eines Langzeitaufenthalts einen Wohnsitz in Japan braucht. Geprüft wird:

  • wer einreist
  • wann
  • für wie lange
  • warum
  • wer bürgt
  • ob es Gründe gibt, die Einreise zu verweigern

In der Regel übernehmen die Bürgen in Japan die Beantragung des CoE.

Bürgen bei Langzeitaufenthalten

Gewöhnlich verlangen die japanischen Behörden für die Ausstellung eines Langzeitvisums den Nachweis eines japanischen Bürgen (hoshōnin 保証人). In vielen Fällen ist dies der einstellende japanische Arbeitgeber, bspw. ein Unternehmen, eine Agentur, eine Universität oder ein Institut. Ein japanischer Bürge müsste im ungünstigsten Fall einspringen, wenn ein ausländischer Gast einen eventuell unvorhergesehenen finanziellen Engpässen hat. Hat man aber z. B. durch eine Kündigung über längere Zeit kein Einkommen mehr, kann die Einwanderungsbehörde sogar die Ausreise verlangen. Sozialhilfe ist in Japan für temporär residierende Ausländer nicht vorgesehen. Oft wird von Personen in der Ausbildung, die zum Studium nach Japan kommen und kein Stipendium vorweisen können, der Nachweis über ein ausreichendes Vermögen verlangt (Bankauskunft) und eines japanischen Bürgen. Hiervon ausgenommen ist das wākinguhoridē-sashō.

Ausweispflicht

Während einer Reise in Japan müssen Touristen ihre Reisepass jederzeit mitführen, weil er das einzig legale Dokument der Identifikation ist. Denn es kann vorkommen, dass Polizisten (in Uniform oder zivil) Ausländer für eine Personenkontrolle anhalten und den Reisepass sehen wollen. Wird man aber ohne Reisepass angetroffen, dann kann dies einige Tage Haft zur Feststellung der Personalien und des Status bedeuten. Zudem zieht es eine empfindliche Geldstrafe nach sich. Wer im Besitz einer zairyū-kādo 在留カード ist oder der Registrierungskarte für in Japan wohnhafter Ausländer, der gaijin-tōrokushō 外人登録証, muss diese ebenso jederzeit bei sich haben und bei eventuellen Kontrollen vorzeigen. Verstöße gegen diese Auflage ahnden die Behörden mit Geldbußen.

Aufenthaltsberechtigung

Ausländer, die Zwecks Aufnahme einer regulären, bezahlten Tätigkeit, eines Studiums oder als Familienangehörige von bereits in Japan wohnhaften Personen nach dem Juli 2012 einreisen, unterliegen neuen Regelungen. Denn für mittel- oder langfristige Aufenthalte ist eine neue zairyū-kādo nötig, die mit einem eingebetteten IC-Chip und Bild ausgestattet ist. Auf dem Chip werden dann alle personenbezogenen Daten gespeichert, was vor Missbrauch der Karte schützt. Schließlich berechtigt diese Karte zu einem Aufenthalt von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, je nach Grund für die Einreise und den Aufenthalt.
Für weitere Details des neuen Verfahrens ist unbedingt die englischsprachige Version der Website der Einwanderungsbehörde (siehe unten), das dem Justizministerium untersteht, zu konsultieren.

Noch Fragen?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Visa für Japan? Die Antworten zu Aufenthalt, Visum, Ausweise usw. gibt es auf folgenden Websites: