Staatsform

Die Staatsform Japans

Welche Staatsform hat Japan? Aufschluss darüber gibt die Nachkriegsverfassung Japans von 1946. Und die Verfassung legt fest, dass Japan eine konstitutionelle Erbmonarchie ist. Die Erbmonarchie bezeichnet man als rikken kunshusei. Darüber hinaus ist laut Verfassung der Kaiser „das Symbol des Staates und der nationalen Einheit“. Folglich ist er höchster protokollarischer Repräsentant Japans.
Allerdings bedeutet diese Repräsentanz zugleich, dass er keine Regierungsgewalt hat. Ohnehin wird die Symbolwirkung der kaiserlichen Familie für viel wichtiger erachtet, weil sie unvergleichlich für Stabilität und Kontinuität im Lande steht – nach innen wie außen. Denn während Regierungen kamen und gingen, war hingegen das Kaiserhaus stets präsent. Schließlich ist die japanische Monarchie eine der ältesten der Welt. Und ungeachtet der dicken Mauern und Portale des Palastes (Abb. 1), sind die Kaiser heute zudem volksnah.

Seimon-Brücke, kaiserlicher Palast in Tōkyō
Abb. 1: Die Seimon-Steinbrücke zur Hauptpforte des kaiserlichen Palastes in Tōkyō. Die Mauern, Türme und Wassergräben sind der Rest der einstigen Burg von Edo.

Wappen der Kaisers

Die goldene Chrysantheme ist in Japan das offizielle Wappen des Kaisers. Sie wird als jūrokugiku (w. Chrysantheme mit 16 Blütenblättern) kikukamonshō oder kikkamonshō (w. Chrysanthemenblütenwappen) bezeichnet. Während des Feudalzeitalters stand einst auch die Darstellung der Paulownia für das Kaiserhaus (siehe Regierungssiegel). Die hier abgebildete Chrysantheme ist aber das heute offiziell gültige Wappen und Symbol, das sich letztendlich durchgesetzt hat.

Wappen der japanischen Kaiser
Abb. 2: Das Wappen der japanischen Kaiser. Eine goldene Chrysanthemenblüte mit 16 Blättern (in zwei Ebenen).

Obwohl kein Gesetz das Wappen schützt, so ist aber die Darstellung der Blüte mit 16 Blütenblättern in Gold allein dem Kaiserhaus vorbehalten. Deshalb ist sie auch seltener im öffentlichen Raum präsent. Ausgenommen sind ähnliche Darstellungen. Dann aber mit weniger Blütenblättern.
Das Recht, die kaiserliche Chrysantheme zu nutzen, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Hofamtes. Daher wird dieses Recht als Auszeichnung z. B. an besondere Künstler oder Handwerker vergeben. Sofern diese auch für das Kaiserhaus arbeiten, dürfen sie das Wappen wie ein Prädikat mit ihrer Signatur auf Kunstwerken oder Produkten verwenden. Darüber hinaus ziert es den Umschlag von Reisepässen als Staatswappen. Schließlich prangt es auch an manchen Gebäuden, wie z. B. dem politisch umstrittenen Yasukuni-jinja (Abb. 4). I. d. R. dann, wenn diese einen engen Bezug zum Kaiserhaus haben. 

Yasukuni-Schrein mit dem Chrysanthemen-Wappen
Abb. 3: Der Yasukuni-Schrein. Am Eingang des Hauptgebäudes hängt ein Vorhang mit kaiserlichen Chrysanthemen.

Bildquellen

Abb. 1: (Seimon-Steinbrücke/正門石橋) © JNTO (Japan Online Media Center, JOMC).

Abb. 2: (Chrysantheme/菊) Bildquelle: wikimedia commons; Bildautor: Philip Nilsson, 7.1.2006. (C0) Public Domain.

Abb. 3: (Yasukuni-jinja/靖国神社) © JNTO (Aus dem inzwischen eingestellten, altem Bildarchiv).