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Verfassung Japans
Die Verfassung Japans, sein Grundgesetz, wird als Nihon Koku Kempō (Verfassung des Staates Japan) bezeichnet. Am 3. November 1946 verabschiedeten Unter- und Oberhaus sowie Kaiser Shōwa (Hirohito) die Verfassung. Schließlich trat sie am 3. Mai 1947 in Kraft.
Zwar basiert der Inhalt auf einem Entwurf der alliierten Besatzungsbehörde, der aber in großem Umfang auch auf japanische Vorschläge zurückgriff. Dennoch ist das Dokument in vielen formaldemokratischen Grundsätzen stark durch US-amerikanisches Rechtsempfinden beeinflusst. Und diese Grundsätze decken sich in manchen Punkten nicht mit japanischen Norm- und Wertevorstellungen. Mitunter ein Grund, weshalb die Nachkriegsverfassung Japans nicht unproblematisch ist und seit den 1950ern kritisiert wird[1].
Allerdings ist dies nicht die erste quasi-demokratische Verfassung Japans. Weil bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs galt die Meiji-Verfassung.
Ausgangssituation
Spätestens seit 1853 wuchs in Japan der Einfluss reformwilliger daimyō und samurai gegen die herrschenden Tokugawa. Viele davon waren schon vor der Machtübernahme des Tokugawa-Schogunats im Jahre 1600 deren Gegner. Das Schogunat offenbarte seine Schwäche, als es der Forderung der USA nachgab, die Grenzen Japans zu öffnen. Denn es hatte der Forderung militärisch nichts entgegenzusetzen. Danach kam es zu Streitigkeiten zwischen Verfechtern des bisherigen Wegs und denen, die nun nach Reformen verlangten. Eine Fraktion der Reformer verlangte nach der Wiederherstellung kaiserlicher Macht.
Der erst 15-jährige Kronprinz Mutsuhito wurde 1867 als Kaiser Meiji inthronisiert. Schließlich stürzten 1868 die kaisertreue Kräfte in seinem Namen shōgun Tokugawa Yoshinobu, sodass der Kaiser wieder Staatsoberhaupt des Reichs wurde.
Vorläufer von 1868
Das als seitaisho (w. Dokument über die Regierungsform) bezeichnete Dokument war die erste Verfassung Japans nach dem Sturz der Tokugawa. Diese wurde schließlich am 11. Juni 1868 verkündet. Laut dem seitaisho wurde alle legislative Macht zuerst dem Großen Staatsrat, dem daijōkan, übertragen. Dieser bestand aus sieben Ämtern. Zwar war auch eine Art Parlament mit zwei Kammern vorgesehen, aber dies wurde erst ignoriert und dann schließlich aufgegeben. 1885 wurde dann ein Regierungskabinett eingerichtet, das den Staatsrat ablöste[2].
Meiji-Verfassung von 1890
Somit fehlte dem Reich weiterhin eine Verfassung, wie sie in den westlichen Ländern existierte. Jedoch betrachtete die Regierung solche Verfassungen als fortschrittlich. Und Fortschritt brauchte das zuvor lange und streng isolierte Inselreich Japan nun. Allerdings gab es noch andere Gründe für diese Auffassung. Z. B. erhoffte sich die Regierung davon innere Ordnung und Stabilität. Vor allem sah man den Nutzen einer modernen Verfassung darin, dass sie die Monarchie und den Kaiser künftig schützen würde.
Ebenso erkannte die Regierungselite in Japan, dass ihr vergleichsweise rückständiges Reich vom Westen lernen musste. Weil man aber die Dinge nicht übereilen wollte, schien es den kaiserlichen Beratern sinnvoll, erst eine Gesandtschaft nach Europa und in die USA zu schicken (Iwakura-Mission). Also ließ sich die Regierung mit der Verfassung Zeit.
Anregung aus dem Ausland
Zuerst sollte nützliches Wissen gesammelt werden, das der Grundstein für eine japanische Verfassung werden könnte. Der erste Premierminister Japans, Itō Hirobumi (Abb. 1), der selbst Mitglied der Gesandtschaft war, verkündete 1881, dass innerhalb 10 Jahren eine Verfassung ausgearbeitet werden soll. Deshalb wurde er 1882 zwecks Verfassungsstudien nach Deutschland entsandt und mit einem ersten Verfassungsentwurf beauftragt.
Nachdem die Verfassung schon 1889 fertig war, würde sie sogleich als Dai Nippon Teikoku Kempō (w. Verfassung des Kaiserreichs Japan) verkündet (Abb. 2). Immerhin, weil japanische sowie ausländische Rechtsgelehrte hatten ihren Anteil an der Entstehung. Die Verfassung trat aber erst am 29. November 1890 in Kraft[3].
Kern der ersten Verfassung
Die japanische Regierung ließ sich vor allem von der britischen und preußischen Verfassung beeinflussen. Allerdings stand die britische für die Gewaltenteilung zwischen Monarchie und Volksvertretung. Hingegen die preußische für ein deutlich autoritäres System, dass die Monarchie in den Vordergrund rückte. Die Verfechter des preußischen Ansatzes setzten sich durch, weshalb die Verfassung dem Kaiser weitreichende Kompetenzen einräumte. Denn er war göttliches Staatsoberhaupt, daher auch Befehlshaber der Streitkräfte und erster Diplomat seines Reichs. Das heißt, mit dem Recht Krieg oder Frieden zu erklären und Verträge mit anderen Staaten zu schließen[4].
Grundrechte des Volks
Nachdem Japan für fremde Einflüsse offen war, bildeten sich bald Bürgerrechtsgruppen nach westlichem Vorbild. Diese forderten weitere Freiheiten und Rechte ein.
So wurde z. B. die Familie in der Verfassung Japans zum tragenden Element der Gesellschaft erhoben. Gemeint war das Ideal von drei Generationen in einem Haushalt. Im Grunde genommen eine traditionelle Lebensweise, die aber von nun an rechtstaatlichen Schutz genoss.
Abgesehen davon, wurden die Rechte und Pflichten der Bevölkerung klar definiert. So z. B. das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf privaten Besitz und dessen Schutz, auf freie Rede, Versammlungsfreiheit und die Bildung von Vereinigungen u.a.m. Zu den Pflichten zählten die Achtung der Verfassung, das zahlen von Steuern und der Wehrdienst.
Außerdem waren Gerichte und Richter von nun an unabhängige Institutionen. Sie hatten sich allein an der Gesetzgebung des Reichs zu orientieren. Folglich mussten sie auch die neuen Bürgerrechte achten, selbst bei der Strafverfolgung[5].
Verfassung und Parlament
Die Erkenntnisse der japanischen Gesandtschaft ins westliche Ausland waren bedeutend. Denn sie brachten die kaiserlichen Berater zu einer wichtigen Einsicht. Und zwar, dass der Erfolg vieler fortschrittlicher Nationen mit der Beteiligung des Volkes an der Macht zusammenhing. Selbst in Monarchien. Folglich wurde der Aufbau eines Parlaments in der Verfassung verankert. Ebenso regelte sie die ersten Wahlen.
Schließlich wurde die Bildung des ersten japanischen Parlaments, als teikoku-gikai bezeichnet (Abb. 3), vom Kaiser angeordnet. Das Parlament wurde nach britischem Vorbild in zwei Kammern geteilt. Besser gesagt in eine Kammer der Bürgerlichen (jp. shūgiin) und der Adeligen (jp. kizokuin). Schließlich wurden im Juli 1890 insgesamt 300 Vertreter in beide Kammern gewählt, die dann zusammen am 29. November die Verfassung verabschiedeten.
Veränderung und Widerstand
Die Verfassung Japans war für ihre Schöpfer ein Instrument, um das Kaiserreich auf das gleiche zivilisatorische Niveau zu heben, das die westlichen Kolonialmächte des 19. Jh. als ebenbürtig ansehen würden. Allerdings geschah diese nicht völlig ohne inneren Widerstand.
Zuvor privilegierte Gruppen, wie die samurai und daimyō, sahen sich ihrer jahrhundertealten Rechte beraubt. Zudem hielten sie die Wehpflicht für ein Unding, weil einfache Bauern nun militärisch ausgebildet wurden. Deshalb bot man den Feudalfürsten Titel und politische Ämter an. Die Krieger bekamen hohe Beamtenstellen oder Posten im Militär. Dadurch sollte insbesondere der soziale Frieden gewahrt werden.
Ebenso gab es auch unter den einfachen Bürgern Widerstand gegen einige verfassungsmäßige Pflichten. So z. B. gegen die allgemeine Schulpflicht für Mädchen. Bauernmädchen wurden zuvor meist jung verheiratet und waren Arbeitskräfte. Daher schien vielen eine Bildung über die Grundschule hinaus unnötig.
Nachkriegsverfassung von 1947
Die Meiji-Verfassung hatte bis 1945 Gültigkeit. Allerdings verlor sie mit der bedingungslosen Kapitulation des Kaiserreichs Japan zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Bedeutung. Die Alliierten besetzten das Land. Folglich verwalteten sie für die kommenden Jahre Japan und entschieden damit über dessen Schicksal.
Ein wichtiges Anliegen der US-Besatzungsbehörde war die Demokratisierung des Landes. Denn man war der Ansicht, dass nur ein demokratisches Japan zukünftig nie wieder den Weg des Krieges gehen würde.
Hierzu war es nötig, bestimmte Überzeugungen der Japaner in Bezug auf das Kaisertum und die soziale Ordnung zu ändern.
Bruch mit Traditionen
Eine neue Verfassung Japans erforderte Veränderungen. Folglich war einer der ersten Schritte, dem Kaiser eine neue Rolle zuzuordnen. Hierzu forderte man von Kaiser Shōwa, sich von seiner Göttlichkeit loszusagen. Die neue Verfassung Japans schrieb dem Kaiser fortan die Rolle als Symbol der Nation zu. Dann folgte die Aufhebung des Zensuswahlrechts zugunsten eines allgemeinen Wahlrechts, wie in den USA. Im zuvor autoritär von Eliten gelenkten Kaiserreich, schien es eben diesen unfassbar, dass nun auch alle volljährigen Bürger das Recht zu wählen haben sollten. Immerhin missachtete dies schlicht die gesellschaftlichen Konventionen und traditionellen Privilegien der Eliten, die sich seit 1868 etablierten hatten. Jedoch war dies nicht mit der US-Besatzungsbehörde verhandelbar.
Problemfelder
Die Nachkriegsverfassung Japans hat neben den oben aufgeführten Brüchen noch andere Problemfelder aufgetan.
Beispielsweise haben sich die US-amerikanischen und japanischen Autoren der Verfassung Japans auf einen pazifistischen Staat geeinigt. Das heißt, dass Japan heute das Recht eines Staates auf Krieg nicht anerkennt. Diplomatie und Kooperation sollten zukünftig zwischenstaatliche Angelegenheiten regeln. Darüber hinaus, und um den pazifistischen Gedanken zu bekräftigen, will Japan sich niemals ein Heer, eine Marine oder Luftwaffe zulegen. Denn die Lehren aus dem Desaster des verlorenen Weltkriegs waren noch zu präsent.
Ein anderes Beispiel ist die Zensur. Jeder Japaner sollte sich ein Meinung bilden können. Allerdings frei von staatlicher Einflussnahme. Die Bürger sollten sich aufgrund gut recherchierter Informationen ein Bild der Dinge machen dürfen. Demnach gibt es keine Zensur von Medien oder Informationsquellen.
Die Realität sieht aber anderes aus. Denn Japan hat Streitkräfte und ebenso existiert eine unterschwellige Zensur der Medien.
Quellen
[1] Vgl. Kodansha (Hg.): Japan – An Illustrated Encyclopedia; Vol. 1 (A-L), 1st Edition, Kodansha Publishing, Tokyo & New York 1993, S. 228f.
[2] Vgl. Kodansha (Hg.): Japan – An Illustrated Encyclopedia; Vol. 2 (M-Z), 1st Edition, Kodansha Publishing, Tokyo & New York 1993, S. 1338.
[3] Vgl. Kodansha (Hg.): Japan – An Illustrated Encyclopedia; Vol. 1 (A-L), 1st Edition, Kodansha Publishing, Tokyo & New York 1993, S. 232, 637.
[4 u. 5] Vgl. Ders., 1993, S. 233f.
Bildquellen
Abb. 1 Bildquelle: 国立国会図書館の「近代日本人の肖像」、伊藤博文、近世名士写真 其1。Public Domain. Bildautor: unbekannt. (19.11.2022)
Abb. 2 Bildquelle: The Metropolitan Museum of Art, New York. Public Domain (OA Open Access). Das Originalbild wurde farbkorrigiert. Bildautor: Adachi Ginkō, 1853 – 1902. (19.11.2022)
Abb. 3 Bildquelle: wikimedia commons, Public Domain. Bildautor: unbekannt. (19.11.2022)