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Wichtiger Hinweis
Die Einreise und Ausreise unterliegt Regelungen, die sich ohne vorherige Ansage der Behörden ändern können. Die hier gemachten Angaben und Informationen werden zwar in Abständen geprüft, jedoch kann für deren Richtigkeit jede Haftung ausgeschlossen. Daher sind im Zweifelsfall die Angaben der Webseiten der jeweiligen japanischen Botschaften zu prüfen (Japanische Botschaft in D, A und CH)!
Einreise
Die Einreise nach Japan ist mit gewissen Formalitäten verbunden. Über manches davon mag man sich zwar wundern oder gar ärgern, trotzdem müssen Einreisende die Anforderungen oder Auflagen erfüllen. Andernfalls droht ein Einreiseverbot an der Grenze.
Derzeit erfasst man ausländische Reisende biometrisch (Foto und Fingerabdrücke), bevor sie die Passkontrolle passieren. Danach ist den Beamten der Reisepass vorzuzeigen und eine Zollerklärung abzugeben (letzteres persönlich oder elektronisch).
Wer darf in Japan einreisen?
Weil die Corona-Pandemie als beendet gilt, ist die Infektion mit SARS-CoV-2/COVID-19 in die Kategorie 5 zurückgestuft. Das heißt, dass sie einer Grippeinfektion gleichgestellt ist. Daher können Ausländer wieder zu allen Zwecken in Japan einreisen. Also unabhängig davon, ob sie schon in Japan permanent Wohnhaft sind oder erst sein werden oder sich nur kurzfristig im Land aufhalten. Hierzu zählen Geschäftstermine oder eine Rundreise, ebenso wie die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung.
Derzeit gibt es keine Ausnahmen, beispielsweise bzgl. der Einreise/Wiedereinreise von Personen aus bestimmten Ländern/Regionen. Allerdings gilt für viele Ausländer eine Visa-Pflicht, sodass vor der Einreise ein gültiges Visum vorliegen muss (mehr zu Visa).
Außerdem bleibt die Einreise aus humanitären Gründen stets in Kraft, ungeachtet der herrschenden Corona-Situation (siehe hierzu: Coronavirus in Japan). Das heißt, dass man z. B. zwecks Besuch eines erkrankten oder verunglückten Angehörigen in Japan einreisen darf oder wegen dessen Tod. Ebenso können Flüchtling jederzeit einreisen, um Asyl zu beantragen.
Reisepass
Für die Einreise und Ausreise nach und aus Japan benötigen Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nur einen gültigen Reisepass. Vorausgesetzt, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate nach Beendigung der Reise gültig ist. Touristen aus den genannten Ländern können dann ohne ein besonderes Visum für 90 Tage (max. 180) in Japan einreisen. Sofern nicht anders möglich, z. B. bei Verlust des Reisepasses kurz vor Reisantritt, wird ebenso ein amtlich ausgestellter und vorläufiger Reisepass (Notpass) bei der Einreise in Japan akzeptiert.
Außerdem gilt, dass Kinder einen eigenen Reisepass haben müssen. Hingegen reicht ein Eintrag der Kinder in einen der Reisepässe der Eltern nicht aus.
Für alle anderen Gründe des Aufenthalts in Japan, die nicht touristisch sind, ist vor der Einreise ein entsprechendes Visum zu beantragt.
Tipp zum Reisepass
Wenn es zum Verlust des Reisepasses in Japan kommen sollte, ist die örtliche Polizei sofort zu informieren. Denn nicht selten werden Pässe gefunden und bei der Polizei abgegeben. Um sich trotzdem im Notfall ausweisen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie führen eine Kopie des Reisepasses oder Ihren Personalausweis mit sich.
Allerdings sollten Pass und Ausweis sowie die Passkopie getrennt aufbewahrt werden, damit sie nicht gleichzeitig verloren gehen können. Im Fall des Verlusts des Reisepasses in Japan, wenden Sie sich an Ihre zuständige Botschaft dort (D, A, CH).
Einreise mit “Fast Track”
Inzwischen bietet Japan das online Verfahren Fast Track für ausländische Reisende an. Das heißt, dass seit dem 1. November 2022 über Visit Japan Web allerlei benötigte Daten, Formulare, Fragebögen usw. entweder direkt online beantwortet und digital hinterlegt werden. Hierzu ist eine Registrierung auf der Website nötig und ein Smartphone, dass auf der Reise nach Japan auch mitgeführt wird. Weil auf dem Smartphone wird von Fast Track ein QR-Code generiert, über den japanische Grenzbeamte bei Bedarf die Formulare eines Reisenden abrufen. Selbst wenn die Eingabe von Daten abgeschlossen ist, können diese trotzdem nachträglich noch geändert werden.
Wer kein Fast Track nutzen will oder kann, erhält auf seinem Japanflug alle nötigen Einreiseformulare auch in Papierform. Diese müssen Sie dann bei der japanischen Pass- und Zollkontrolle ausgefüllt abgeben. Hingegen zeigen Nutzer von Fast Track nur noch den QR-Code auf ihrem Smartphone vor.
Info-Stände
Ab dem 31. Januar 2024 testen die Behörden auf Tōkyōs Flughafen Haneda elektronische Stände für ausländische Reisende. Hier werden erforderliche Informationen bzgl. Einwanderung und Zoll auf Englisch, Japanisch, Chinesisch und Koreanisch bereitgestellt. Dies ist ebenfalls Teil des Fast Track Verfahrens, um das Einreiseprozedere zu beschleunigen. Reisende müssen aber zuvor von der Website Visit Japan Web den oben erwähnten QR-Code erhalten. An den Ständen werden dann die biometrischen Daten genommen und der Reisepass gescannt. Wenn sich das System bewährt, dann wird es ab April auch an anderen Flughäfen Japans eingesetzt.
Kontrollen
Seit September 2007 werden bei der Einreise an den Grenzstellen aller internationalen Flughäfen Japans biometrische Daten von Ausländern aufgenommen, wenn sie älter als 16 sind. Dabei handelt es sich um Scans der Fingerabdrücke und Gesichtsfotos. Außerdem werden derzeit an mehreren internationalen Flughäfen des Landes Ganzkörperscanner getestet. Diese können z. B. illegale Stoffe und Waffen aufspüren.
Hingegen geben Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die nachweislich mit demselben auch wieder ausreisen, im japanischen Einreisehafen nur noch Fingerabdrücke ab. Dies gilt für die Reedereien, deren Kreuzfahrtschiffe auch bei der japanischen Einwanderungsbehörde registriert sind (en. Ship Tourism Landing Permit, jp. fune-kankō chakuriku-kyoka 船観光着陸許可).
Ausgenommen von diesen Kontrollen sind nur Diplomaten oder offizielle Staatsgäste.
Bei Kontrollverweigerung
Ungeachtet der persönlichen Meinung über solche Kontrollen, ist das oben aufgezeigte Prozedere verpflichtend. Falls jemand diese Kontrollen verweigert, muss er/sie mit einem Einreiseverbot rechnen.
Bei Flugreisenden ist dann die Konsequenz, dass sie nicht durch die Grenzkontrolle kommen. Folglich befinden sie sich noch im internationalen Teil des Flughafens und dürfen diesen nicht verlassen. Zudem müssen sie das Land umgehend mit dem nächsten Flug zurück ins Ursprungsland verlassen. Im Falle von Kreuzfahrten müssen die betroffen Personen an Bord ihres Schiffes bleiben, bis zu dessen Ablegen.
Einreisekarte
Bei der Einreise und Ausreise spielt die Einreisekarte oder der Einreiseschein eine wichtige Rolle. Auf Englisch als Embarkation-/Disembarkation-Card bezeichnet. Dabei wird Reisenden nach Japan schon vor der Landung ein blanko Einreiseschein der Einwanderungsbehörde vom Bordpersonal übergeben. Das zweisprachige Dokument (Englisch/Japanisch) muss auf beiden Seiten vollständig ausgefüllt und bei der Passkontrolle mit dem Reisepass bereitgehalten werden.
Datenabfrage
Auf der Einreisekarte werden Personendaten abgefragt. Das können beispielsweise Angaben zur Flugverbindung nach und von Japan, der Grund der Einreise, die Aufenthaltsdauer (die man immer in Tagen angeben muss!) sowie der Aufenthaltsort (eine Adresse) sein. Reist jemand zu verschiedenen Orten in Japan, dann reicht es Namen und Adresse des ersten Hotels anzugeben, in dem nach der Ankunft übernachtet wird.
Verfahrensweise
Den ausgefüllten Kartenteil “Disembarkation (1)” trennen die japanischen Grenzbeamten ab und behalten ihn ein. Dafür gibt es dann den Einreisestempel auf eine Seite im Reisepass. Schließlich heftet die/der Baemte*in den Teil “Embarkation (2)” an eine weitere Seite des Reisepasses. Diesen entfernen Beamte erst wieder bei der Ausreise aus Japan. Man erhält dafür den Ausreisestempel.
Merke: Es ist sehr wichtig, den angehefteten Kartenteil nicht zu verlieren. Weil sonst Probleme bei der Ausreise unvermeidlich sind (Verdacht des Versuchs einen illegalen Aufenthalt zu verschleiern!).
Ausreise
Wie die Einreise, so ist auch die Ausreise zwar ein formeller Verwaltungsakt, der aber nicht unterschätzt werde sollte. Denn auch hierbei kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Beispielsweise geht es hier nicht nur um die oben beschriebenen Dokumente “Disembarkation (1)” und “Embarkation (2)”, sondern auch um den Zoll.
Denn die unangemeldete Ausfuhr bestimmter Waren und Mengen ist möglicherweise für den japanischen Zoll schon eine Straftat (mehr zu Ein- u. Ausfuhrbestimmungen). Jedoch steht bei Einhaltung der Regeln und wahren Angaben der zügigen Abfertigung nichts im Wege und man kann unbehelligt die Heimreise antreten.
Noch Fragen?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Einreise und Ausreise sowie Kontrollen? Antworten gibt es auf den folgenden Websites:
- Japanische Einwanderungsbehörde (Nyūkoku-Kanrikyoku 入国管理局)
- Japanisches Außenministerium (Gaimushō 外務省)