Coronavirus in Japan

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Wichtiger Hinweis

Trotz aller Sorgfalt, ist für hier gemachte Angaben zum Coronavirus in Japan (SARS-CoV-2/COVID-19) jede Haftung ausgeschlossen. Deshalb sind in den folgenden Erläuterungen Links zu Behörden sowie anderen Institutionen und Informationsquellen bereitgestellt, die im Zweifelsfall konsultiert werden sollten!

Letzte Meldung

Seit dem 8. Mai 2023 ist das SARS-CoV-2/COVID-19 Virus in Japan in Kategorie 5 eingestuft, womit es von nun an wie eine gewöhnliche Infektionskrankheit behandelt wird. Zuvor hat die WHO (Weltgesundheitsorganisation) die Einstufung des Coronavirus als Pandemie beendet, weshalb auch kein globaler Notfall mehr vorliegt. Daher wurden in Japan schon zum 29. April 2023 die bisherigen und durch Corona bedingten Grenzkontrollen für ausländische Reisende vorzeitig beendet. Das heißt, dass die bisherige Testpflicht für einreisende Passagiere entfällt und nur noch erwartet wird, wenn Symptome auf eine Infektion hinweisen sollten.

Coronavirus in Japan

ACHTUNG: Weil in Japan zum 8. Mai 2023 das Coronavirus als Infektionskrankheit in die Kategorie 5 zurückgestuft wurde, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales die tägliche Veröffentlichung von Daten eingestellt. Das heißt, dass auch auf Nippon-Info die statistischen Daten zum Coronavirus in Japan nicht mehr aktualisiert werden können! Die bisherigen Daten werden aber noch bis zum 8. Juli 2023 hier abrufbar bleiben.

Kurvengrafik zu Corona-Infektionen in Japan, Mai 2023
Grafik: Corona-Infektionen in ausgewählten Präfekturen, 1. – 8. Mai 2023.

Virusvarianten in Japan

Bisher sind die BA.1, BA.2, BA.5, BN.1.2/.1.3 und BQ1.1 Varianten der Omicron-Mutante des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) sowie die Delta- und XE-Mutante in Japan verbreitet. Während BA.5 die häufigste Variante ist, nehmen aber BN.1.2/.1.3 stark zu.

Wer darf in Japan einreisen?

Inzwischen dürfen neben Japanern auch Ausländer zu allen Zwecken wieder in Japan einreisen. Demzufolge und insbesondere Ausländer, die einen Einwohnerstatus (zairyū-shikaku nintei-shōmeisho 在留資格認定証明書; CoE [Certificate of Eligibility for Resident Status]) in Japan haben.
Ebenso dürfen auch Angehörige (Kinder, Ehepartner/-in) in Japan wohnhafter Ausländer unter Auflagen einreisen. Bitte beachten Sie die geänderten Quarantänebedingungen und Testauflagen. Überdies sind weitere Lockerungen der Einreisebestimmungen in Kraft.

Gibt es Ausnahmen?

Derzeit gibt es keine Ausnahmen, beispielsweise bzgl. der Einreise/Wiedereinreise von Personen aus bestimmten Ländern/Regionen.
Außerdem bleibt die Einreise aus humanitären Gründen stets in Kraft, ungeachtet der herrschenden Situation. Das heißt, dass der Besuch eines erkrankten oder verunglückten Angehörigen oder wegen dessen Tod sowie als Flüchtling jederzeit möglich ist.

Visa (BRD, A und CH)

Ausführliche Visa-Informationen gibt es auf die Seite “Visa für Japan” zu gehen.

Transit

Zwischenstopps in Japan auf dem Weg in ein Drittland (Transit) sind wieder möglich. Vorausgesetzt, dass der Flughafen nicht verlassen wird. Falls dafür aber ein Wechsel des Flughafens innerhalb Japans nötig ist, so ist dies eine Einreise! Dann gelten die hier aufgeführten Einreisebedingungen.

Amtliche Informationsquellen

Falls Sie weitere Informationen zu Einreise und Wiedereinreise benötigen, so erhalten Sie diese bei der jeweiligen Botschaft Japans (D, CH, A). Weitere Infos gibt es zudem auf der Website der Japanischen Einwanderungsbehörde (Shutsunyūkoku-zairyūkanri-chō 出入国在留管理庁), des Justizministeriums (Hōmu-shō 法務省) und des Außenministeriums (Gaimu-shō 外務省).

Einreise aus Japan in die BRD (EU)

Japaner und Personen mit Wohnsitz in Japan können seit dem 11. Juni 2022 wieder zu allen Zwecken in die BRD einreisen. Außerdem ist für die Einreise ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenen- oder Testnachweises mehr erforderlich.
Hierzu folgende Links, welche die wichtigsten Fragen bzgl. der Einreisebestimmungen beantworten:

Quarantäne, Testauflagen und Impfstatus

Seit dem 29. April 2023 sind die strengen Grenzkontrollen und Einreiseauflagen zur Eindämmung des Coronavirus aufgehoben worden. Weder ein Nachweis einer Immunisierung gegen Corona noch ein negativer PCR-Test müssen bei der Einreise vorgezeigt oder per Dokument nachgewiesen werden. Allerdings wird allen Ausländern eine Immunisierung gegen Corona vor Reisen nach und in Japan empfohlen.


Siehe außerdem hierzu noch: Apps, Dokumente, Fragebögen, Nachweise

Abbildung: COVID-19 Maskenpflicht in Japan
Abb.: Das tragen von medizinischen Schutzmasken ist für Japaner eigentlich nichts ungewöhnliches. Nur die momentanen Umstände sind es. Bildquelle: pixaby.com; Bildautor: djedj.

Was tun, bei einer Corona-Ansteckung in Japan?

Im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2/COVID-19 erst nach Ankunft in Japan, sollten Ausländer eine der folgenden Adressen kontaktieren. Denn hier gibt es weitere, wichtige Informationen und Hilfe. Liste der Kontaktadressen:

Quarantäne bei Infektionen nach Ankunft in Japan

Obwohl es in Japan keine ausgesprochene Quarantänepflicht mehr gibt, gilt die Selbstquarantäne bei einer Infektion trotzdem als umsichtiges Verhalten. Wenn es zu einer Quarantäne erst nach Ankunft in Japan kommt, dann kann diese 10 Tage nach auftreten der Symptome und mehr als 72 Stunden nach deren Abklingen beendet werden. Oder, wenn nach Abklingen der Symptome in weniger als 10 Tagen, entweder zwei PCR- oder Antigentests negativ waren.
Abschließend muss der erste Test 24 Stunden nach Abklingen der Symptome durchgeführt werden. Der zweite dann 24 Stunden nach dem ersten Test.

Im Fall einer Quarantäne

Falls Sie in Quarantäne müssen, können sie dies z. B. in der eigenen Wohnung in Japan tun, sofern sie dort einen Wohnsitz haben. Ebenso kann ein Hotelzimmer oder ein von einer Behörde ausgesuchter Ort dazu dienen. Allerdings wird dies kontrolliert! Denn die Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitszentrums werden täglich über eine Smartphone-App überprüfen, wie es Ihnen geht. Wenn sich Ihre Symptome plötzlich verschlimmern, wenden Sie sich sofort an die Mitarbeiter, um Hilfe zu erhalten.
Wichtig: Viele Gemeinden liefern im Falle einer Ansteckung und Quarantäne kostenlos eine Kiste mit Dingen des täglichen Bedarfs an die Haustür.

Welche Auflagen gelten bei der Einreise?

Einreisebefugte Ausländer müssen einen Corona-Fragebogen ausfüllen, bevor sie in Japan einreisen. Dieser wird während des Flugs nach Japan vor der Landung an die Passagiere ausgeteilt und muss bei der Personenkontrolle am Flughafen abgegeben werden.
Daher wird auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Kōsei-rōdō-shō 厚生労働省), ein online-Fragebogen zur Verfügung gestellt. Reisende müssen dann vor ihrer Abreise diesen online ausfüllen und einreichen. Per QR-Code erhält man dann eine Bestätigung, dass man den Fragebogen bereits ausgefüllt hat, was an den japanischen Grenzübergangsstellen nachzuweisen ist.
Die erleichterte Einreiseprozedur per Fast Track Verfahren (siehe “Einreise mit Fast Track”) erfordert, dass Einreisende ein Smartphone haben. Denn auf diesem müssen diese bestimmten Apps und Dokumente hochgeladen werden.

Corona-Maßnahmen in Japan

Noch bevor SARS-CoV-2/COVID-19 wie oben erwähnt zurückgestuft wurde, hatten die Behörden zuvor am 1. März 2023 die Maskenpflicht in Japan aufgehoben. Dennoch tragen viele Japaner freiwillig weiterhin Masken, um sich vor einer Corona-Infektion (COVID-19/SARS-CoV-2) zu schützen. Außerdem bleibt es Firmen und Dienstleistern freigestellt, von Mitarbeitern und Kunden in den Betriebs- und Geschäftsräumen das Tragen einer Maske zu fordern. In öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise des Gesundheitswesens, kann ggf. durch Schilder eine Pflicht zum Tragen einer Maske angezeigt sein.

Ausbreitung des Coronavirus in Japan

Die unten abgebildete Karte 2 zeigt, dass die urbanen Zentren und besonders die Metropolregionen Japans (Saitama 11, Tōkyō 12, Chiba 13, Kanagawa 14, Aichi 23, Ōsaka 26) von der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) bisher am stärksten betroffen waren. Hingegen gab es in einigen ländlichen Gegenden deutlich weniger Ansteckungsfälle. Das liegt einerseits an der dünneren Besiedlung, andererseits auch an der geringeren Mobilität der Menschen dort. Beispiele hierfür sind die Präfekturen Fukui (21), Shimane (34) und Tottori (31) sowie die Insel Shikoku (36 – 39) und die Tōhoku-Region (2 – 5).

Karte der Ausbreitung von COVID-10 in Japan
Karte 2: Ausbreitung von COVID-19 (SARS-CoV-2) in Japan nach Fallarten und Präfekturen.

Coronavirus in Japan nach Fallzahlen

Um schließlich einen Gesamteindruck von den Auswirkungen von Coronavirus in Japan (SARS-CoV-2/COVID-19) zu erhalten, ist die Darstellung der absoluten Zahlen am einfachsten. Dementsprechend sind hier kumulativ (also seit Anfang der Pandemie) jeweils die Zahlen der Infizierten, Hospitalisierten, schwer Erkrankten und Verstorbenen aufgeführt. Schließlich noch die Zu- oder Abnahme zum Vortag. Die Veröffentlichung von Daten durch die japanischen Behörden endete am 9. Mai 2023 und kann daher nicht mehr fortgeführt werden!

Stand 08.05.2023Veränderung zum Vortag
Infizierte33.825.577+ 9.310
Hospitalisierte416.576+ 54
schwer Erkrankte80+ 6
Todesfälle74.690+ 15
Tabelle: Fallzahlen (gesamt) seit Beginn der Corona-Pandemie in Japan. Quelle: 新型コロナウィルス, 毎日新聞.