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Wichtiger Hinweis
Die Ein- und Auseiseregelungen sind unabhängig von den hier gemachten Angaben über die Webseite der jeweiligen japanischen Botschaft zu prüfen (Japanische Botschaft in D, A und CH)! Weil Änderungen können sich ohne vorherige Ansage ergeben. Daher kann keine Haftung für die hier gemachten Angaben übernommen werden.
Wer darf in Japan einreisen?
Weil die Corona-Pandemie als beendet gilt, wurden Infektionen mit SARS-CoV-2/COVID-19 in Kategorie 5 zurückgestuft. Das heißt, dass sie einer Grippeinfektion gleichgestellt sind. Daher können Ausländer wieder zu allen Zwecken in Japan einreisen. Also unabhängig davon, ob sie in Japan permanent Wohnhaft sind oder nur kurzfristig für Geschäftstermine, eine Rundreise sowie zur Ausbildung oder mit Lehrauftrag ins Land kommen.
Derzeit gibt es keine Ausnahmen, beispielsweise bzgl. der Einreise/Wiedereinreise von Personen aus bestimmten Ländern/Regionen. Allerdings gilt für viele Ausländer eine Visa-Pflicht, sodass vor der Einreise ein gültiges Visum vorliegen muss (mehr zu Visa).
Außerdem bleibt die Einreise aus humanitären Gründen stets in Kraft, ungeachtet der herrschenden Corona-Situation. Das heißt, dass man z. B. zwecks Besuch eines erkrankten oder verunglückten Angehörigen in Japan einreisen darf oder wegen dessen Tod. Ebenso können Flüchtling jederzeit einreisen, um Asyl zu beantragen.
Bitte prüfen Sie auch die Inhalte der Seite Coronavirus in Japan, weil hier noch weitere, wichtige und aktuelle Informationen aufgeführt sind.
Reisepass
Für die Ein- und Ausreise nach und aus Japan benötigen Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nur einen gültigen Reisepass. Vorausgesetzt, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate nach Beendigung der Reise gültig ist. Touristen aus den genannten Ländern können dann ohne ein besonderes Visum für 90 Tage (max. 180) in Japan einreisen. Sofern nicht anders möglich, z. B. bei Verlust des Reisepasses kurz vor Reisantritt, wird ebenso ein amtlich ausgestellter und vorläufiger Reisepass (Notpass) bei der Einreise in Japan akzeptiert.
Außerdem gilt, dass Kinder einen eigenen Reisepass haben müssen. Hingegen reicht ein Eintrag der Kinder in einen der Reisepässe der Eltern nicht aus.
Für alle anderen Gründe des Aufenthalts in Japan, die nicht touristisch sind, muss vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragt werden.

Tipp zum Reisepass
Wenn es zum Verlust des Reisepasses in Japan kommen sollte, ist die örtliche Polizei sofort zu informieren. Denn nicht selten werden Pässe gefunden und bei der Polizei abgegeben. Um sich trotzdem im Notfall ausweisen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie machen eine Kopie des Reisepasses oder Sie führen Ihren Personalausweis mit sich.
Allerdings sollten Pass und Ausweis sowie die Passkopie getrennt aufbewahrt werden, damit sie nicht gleichzeitig verloren gehen können. Für einen Ersatz von Reisedokumenten wenden Sie sich an Ihre zuständige Botschaft in Japan.
Einreise
Die Einreise nach Japan ist ein mit gewissen Formalitäten einher gehender Akt. Über manches davon mag man sich zwar ärgern, aber trotzdem gilt es die Anforderungen oder Auflagen zu erfüllen. Andernfalls droht die Verweigerung der Einreise an der Grenze.
Einreise mit “Fast Track”
Inzwischen bietet Japan das online Verfahren Fast Track für ausländische Reisende an. Das heißt, dass seit dem 1. November 2022 über Visit Japan Web allerlei benötigte Daten, Formulare, Fragebögen usw. entweder direkt online beantwortet oder digital hinterlegt werden. Hierzu ist eine Registrierung auf der Website nötig und ein Smartphone, dass auf der Reise nach Japan auch mitgeführt wird. Weil auf dem Smartphone wird von Fast Track ein QR-Code generiert, über den japanische Grenzbeamte bei Bedarf die Dokumente eines Reisenden abrufen können. Selbst nach Abschluss der Bearbeitung von Daten oder Formularen ist es trotzdem möglich diese noch zu ändern.
Wer kein Fast Track nutzen will, erhält auf seinem Japanflug alle nötigen Einreiseformulare auch in Papierform. Diese müssen dann bei der japanischen Pass- und Zollkontrolle ausgefüllt abgegeben werden. Hingegen zeigen Nutzer von Fast Track nur noch den QR-Code auf ihrem Smartphone vor.
Kontrollen
Seit September 2007 werden bei der Einreise an den Grenzstellen aller internationalen Flughäfen Japans biometrische Daten von Ausländern aufgenommen, wenn sie älter als 16 sind. Dabei handelt es sich um Scans der Fingerabdrücke und Gesichtsfotos. Außerdem werden derzeit an mehreren internationalen Flughäfen des Landes Ganzkörperscanner getestet. Diese können z. B. illegale Stoffe und Waffen aufspüren.
Hingegen geben Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die nachweislich mit demselben auch wieder ausreisen, im japanischen Einreisehafen nur noch Fingerabdrücke ab. Dies gilt für die Reedereien, deren Kreuzfahrtschiffe auch bei der japanischen Einwanderungsbehörde registriert sind (en. Ship Tourism Landing Permit, jp. fune-kankō chakuriku-kyoka 船観光着陸許可).
Ausgenommen von diesen Kontrollen sind nur Diplomaten oder offizielle Staatsgäste.
Bei Kontrollverweigerung
Ungeachtet der persönlichen Meinung über solche Kontrollen, ist das oben aufgezeigte Prozedere verpflichtend. Falls jemand diese Kontrollen verweigert, muss er/sie mit einem Einreiseverbot rechnen.
Bei Flugreisenden ist dann die Konsequenz, dass sie nicht durch die Grenzkontrolle kommen. Folglich befinden sie sich noch im internationalen Teil des Flughafens und dürfen diesen nicht verlassen. Zudem müssen sie das Land umgehend mit dem nächsten Flug zurück ins Ursprungsland verlassen. Im Falle von Kreuzfahrten müssen die betroffen Personen an Bord ihres Schiffes bleiben, bis zu dessen Ablegen.
Einreisekarte
Zu den Regelungen der Einreise gehört das Ausfüllen einer Einreisekarte oder Einreisescheins. Auf Englisch als Embarkation-/Disembarkation-Card bezeichnet. Dabei wird Reisenden nach Japan schon vor der Landung ein blanko Einreiseschein der Einwanderungsbehörde vom Bordpersonal übergeben. Das zweisprachige Dokument (Englisch/Japanisch) muss auf beiden Seiten vollständig ausgefüllt und bei der Passkontrolle mit dem Reisepass bereitgehalten werden.
Datenabfrage
Auf der Einreisekarte werden Personendaten abgefragt. Z. B. sind das Angaben zur Flugverbindung nach und von Japan, der Grund der Einreise, die Aufenthaltsdauer (die man immer in Tagen angeben muss!) sowie der Aufenthaltsort (eine Adresse). Reist jemand zu verschiedenen Orten in Japan, dann reicht es Namen und Adresse des ersten Hotels anzugeben, in dem nach der Ankunft übernachtet.
Verfahrensweise
Den ausgefüllten Kartenteil “Disembarkation (1)” wird von japanischen Grenzbeamten abgetrennt und einbehalten. Dafür gibt es dann den Einreisestempel auf eine Seite im Reisepass. Schließlich heftet die/der Baemte*in den Teil “Embarkation (2)” an eine weitere Seite des Reisepasses. Diesen wird erst bei der Ausreise aus Japan wieder entfernt. Man erhält dafür den Ausreisestempel.
Merke: Es ist sehr wichtig, den angehefteten Kartenteil nicht zu verlieren. Weil sonst Probleme bei der Ausreise unvermeidlich sind (Verdacht des Versuchs einen illegalen Aufenthalt zu verschleiern!).
Ausreise
Wie die Einreise, so ist auch die Ausreise zwar ein formeller Verwaltungsakt, der aber nicht unterschätzt werde sollte. Denn auch hierbei kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Beispielsweise geht es hier nicht nur um die oben beschriebenen Dokumente “Disembarkation (1)” und “Embarkation (2)”, sondern auch um den Zoll.
Denn die unangemeldete Ausfuhr bestimmter Waren und Mengen ist möglicherweise für den japanischen Zoll schon eine Straftat (mehr zu Ein- u. Ausfuhrbestimmungen). Wer sich jedoch an die Regeln hält, wird zügig abgefertigt und kann unbehelligt die Heimreise antreten.
Noch Fragen?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Ein- und Ausreise sowie Kontrollen? Antworten gibt es auf den folgenden Websites:
- Japanische Einwanderungsbehörde (Nyūkoku-Kanrikyoku 入国管理局)
- Japanisches Außenministerium (Gaimushō 外務省)