Ein- und Ausreise

Wichtiger Hinweis

Die Ein- und Auseiseregelungen sind unabhängig von den hier gemachten Angaben über die Webseite der jeweiligen japanischen Botschaft zu prüfen (Japanische Botschaft in D, A und CH)! Weil Änderungen können sich ohne vorherige Ansage ergeben. Daher kann keine Haftung für die hier gemachten Angaben übernommen werden.

Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Inhalte der Seite Coronavirus in Japan, weil hier noch weitere, wichtige und aktuelle Einreisebestimmungen und Formalitäten aufgeführt sind.

Reisepass

Für die Ein- und Ausreise nach und aus Japan benötigen Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nur einen gültigen Reisepass. Vorausgesetzt, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate nach Beendigung der Reise gültig ist. Touristen aus den genannten Ländern können dann ohne ein besonderes Visum für 90 Tage (max. 180) in Japan einreisen. Sofern nicht anders möglich, z. B. bei Verlust des Reisepasses kurz vor Reisantritt, wird ebenso ein amtlich ausgestellter und vorläufiger Reisepass (Notpass) bei der Einreise in Japan akzeptiert.
Außerdem gilt, dass Kinder einen eigenen Reisepass haben müssen. Hingegen reicht ein Eintrag der Kinder in einen der Reisepässe der Eltern nicht aus.
Für alle anderen Gründe des Aufenthalts in Japan, die nicht touristisch sind, muss vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragt werden.

Abbildung eines Reisepasses der BRD
Abb.: Der Reisepass der BRD ist ein Dokument, das einem die Einreise in Japan vergleichsweise einfach macht. Auf Reisen in Japan ist er unentbehrlich und stets mitzuführen.

Einreisekontrollen

Seit September 2007 werden bei der Einreise an den Grenzstellen aller internationalen Flughäfen Japans biometrische Daten von Ausländern aufgenommen, wenn sie älter als 16 sind. Dabei handelt es sich um Scans der Fingerabdrücke und Gesichtsfotos. Außerdem werden derzeit an mehreren internationalen Flughäfen des Landes Ganzkörperscanner getestet. Diese können z. B. illegale Stoffe und Waffen aufspüren.
Hingegen geben Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die nachweislich mit demselben auch wieder ausreisen, im japanischen Einreisehafen nur noch Fingerabdrücke ab. Dies gilt für die Reedereien, deren Kreuzfahrtschiffe auch bei der japanischen Einwanderungsbehörde registriert sind (en. Ship Tourism Landing Permit, jp. fune-kankō chakuriku-kyoka 船観光着陸許可).
Ausgenommen von diesen Kontrollen sind nur Diplomaten oder offizielle Staatsgäste.

Bei Kontrollverweigerung

Ungeachtet der persönlichen Meinung über solche Kontrollen, ist das oben aufgezeigte Prozedere verpflichtend. Falls jemand diese Kontrollen verweigert, muss er/sie mit einem Einreiseverbot rechnen.
Bei Flugreisenden ist dann die Konsequenz, dass sie nicht durch die Grenzkontrolle kommen. Folglich befinden sie sich noch im internationalen Teil des Flughafens und dürfen diesen nicht verlassen. Zudem müssen sie das Land umgehend mit dem nächsten Flug zurück ins Ursprungsland verlassen. Im Falle von Kreuzfahrten müssen die betroffen Personen an Bord ihres Schiffes bleiben, bis zu dessen Ablegen.

Einreisekarte

Zu den Regelungen der Einreise gehört das Ausfüllen einer Einreisekarte oder Einreisescheins. Auf Englisch als Embarkation-/Disembarkation-Card bezeichnet. Dabei wird Reisenden nach Japan schon vor der Landung ein blanko Einreiseschein der Einwanderungsbehörde vom Bordpersonal übergeben. Das zweisprachige Dokument (Englisch/Japanisch) muss auf beiden Seiten vollständig ausgefüllt und bei der Passkontrolle mit dem Reisepass bereitgehalten werden.

Erhobene Daten

Auf der Einreisekarte werden Personendaten abgefragt. Z. B. sind das Angaben zur Flugverbindung nach und von Japan, der Grund der Einreise, die Aufenthaltsdauer (die man immer in Tagen angeben muss!) sowie der Aufenthaltsort (eine Adresse). Reist jemand zu verschiedenen Orten in Japan, dann reicht es Namen und Adresse des ersten Hotels anzugeben, in dem nach der Ankunft übernachtet.

Verfahren mit der Einreisekarte

Den ausgefüllten Kartenteil “Disembarkation (1)” wird von japanischen Grenzbeamten abgetrennt und einbehalten. Dafür gibt es dann den Einreisestempel auf eine Seite im Reisepass. Schließlich heftet die/der Baemte*in den Teil “Embarkation (2)” an eine weitere Seite des Reisepasses. Diesen wird erst bei der Ausreise aus Japan wieder entfernt. Man erhält dafür den Ausreisestempel.

Merke: Es ist sehr wichtig, den angehefteten Kartenteil nicht zu verlieren. Weil sonst Probleme bei der Ausreise unvermeidlich sind (Verdacht des Versuchs einen illegalen Aufenthalt zu verschleiern!).

Noch Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Ein- und Ausreise sowie Kontrollen? Antworten gibt es auf den folgenden Websites: